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Das Arbeitsrecht gliedert sich in folgende Unterbereiche: Individual- und kollektives Arbeitsrecht. Während das Individualarbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt, befasst sich das kollektive Arbeitsrecht mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) sowie den Vertretungs- organen der Arbeitnehmer (Betriebsräte und vergleichbare Gremien) und dem Arbeitgeber.
Unsere Rechtsanwälte beantworten gerne alle Ihre Rechtsfragen rund um die Themen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Arbeitsplatz, Abmahnung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Kündigung, Mobbing, Abfindung, Kündigungsgründe, Arbeitszeugnis, Bewerbung, Probezeit, Berufsausbildung, Lohnabrechnung, Mutterschutz, Vertragsänderungen, Urlaubsregelungen, Schutzvorschriften etc.
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Die meisten Rechtsfragen zum Thema Arbeitsrecht lassen sich in einer Telefon - Rechtsberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten beantworten. Bitte halten Sie vorhandene Unterlagen zum Telefonat bereit.
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